Heute entscheidet sich viel. Heute geht es um den Grundsatz der Gleichbehandlung. Und bei der Diskussion, ob Du ab 21 km deine Kilometer absetzen kannst oder bei 0 km, spielt ein schönes Deutsches Wort eine Rolle
Das Werkstor-Prinzip
Das Werkstor-Prinzip besagt, dass Du deine Arbeit mit Eintritt durch das Werkstor beginnst. Deine Fahrt zur Arbeit ist durch die Wahl deines Wohnortes privat bedingt und unterliegt daher keiner steuerlichen Begüstigung. Erst in Härtefällen (ab 21 km) kann ein steuerlicher Vorteil geltend gemacht werden.
Der Begriff „Werkstor-Prinzip“ klingt schon ganz imposant – ein Prinzip ist es deshalb noch lange nicht. Und es wankt, ganz untypisch für Prinzipien, gewaltig.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist dagegen ein echtes Prinzip, universell und allgemeingültig. Es wiegt schwerer als diese konstruierte Spitzfindigkeit.
Der Bundesfinanzhof wird’s schon richten!