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Neue AGB bei studiVZ


Spiegel Online berichtet heute ebenfalls über die neuen AGB, die bei studiVZ mit Gültigkeit zum 9. Januar eingeführt werden sollen. Im Kern dreht es sich um die Tatsache dass allgemeine Angaben aus eurem Profil für personalisierte Werbung herangezogen werden dürfen. Das alles halte ich jedoch für einen alten Hut. StudiVZ machts nur eben auf dem sauberen Weg und teilt seinen Mitgliedern diesen Schritt im Voraus mit. XING ist da etwas anders herangegangen und hat seinen zahlenden Mitgliedern dies einfach vor die Nase gesetzt. Unfein wie ich finde.

Über die Tatsache, dass Mitglieder die den neuen AGB nicht zustimmen, ab dem 9. Januar einfach ausgeschlossen werden, kann man sich streiten. Aber nun ja – es ist ihr gutes Recht. Und parallel 2 Systeme laufen zu lassen mag etwas aufwendig sein. Auch dürfte es sehr langsam anfahren, wenn man Werbekunden mit diesem neuen Feature anlocken möchte.

2 Auszüge aus den AGB halte ich jedoch aus anderen Gründen für nennenswert:

3.3 Mit der erfolgreichen Exmatrikulation eines Nutzers ist der Account des Nutzersnicht mehr zugänglich und sind die vom Nutzer in seinem Profil („Meine Seite“) gemachten Angaben über das studiVZ-Netzwerk nicht mehr einsehbar. Diejenigen Beiträge, die der Nutzer vor der Exmatrikulation über das studiVZ-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht hat (z.B. auf der Pinwand eines anderen Nutzersoder innerhalb einer Gruppe), bleiben nach der erfolgten Deaktivierung weiterhin abrufbar – dies jedoch ohne Angabe des Namens und mit dem Hinweis,dass der Beitrag von einem inzwischen gelöschten Nutzer stammt.

Das heißt klipp und klar, dass ihr euren Account nicht löschen könnte! Persönliche Daten bleiben erhalten und sich einfach nicht mehr zugänglich. „Nicht zugänglich sein“ ist etwas anderes als „löschen“. Besonders wenn man Geld machen möchte und statistische Daten erheben möchte ist es für einen Dienst essentiel eine Menge an Daten zu haben. Dass das eigene Profil für andere nicht mehr einsehbar ist, bedeutet ja nicht, dass studiVZ daraus nicht noch Erkenntnisse ziehen und Geld verdienen könnte.

5.4.1 Die Nutzung des studiVZ-Netzwerkes und seiner Anwendungen darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Nutzer dürfen daher die Kontaktdaten anderer Nutzer, die über das studiVZ-Netzwerk zugänglich sind, für keine anderen Zweckenutzen, als für die eigene private Kommunikation. Nicht gestattet ist deshalb z.B. die Verwendung der Daten eines Nutzers zum Zwecke der Personaldatenerhebung durch Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Personal- bzw. Arbeitsvermittler, Universitäten, Fachhochschulen oder durch vergleichbare öffentliche oder private Bildungseinrichtungen.

Das halte ich mal für einen wirklich guten Punkt! Hiermit wurde ein klares Statement geschaffen, dass studiVZ nur zu privaten Zwecken genutzt werden darf.
Da ist ein junger Mann der Gruppe „Ficken für den Weltfrieden“ beigetreten und wurde im Bewerbungsgespräch eines großen hiesigen Elektronikkonzerns im Bewerbungsgespräch doch tatsächlich gefragt, was er alles für den Weltfrieden tun würde. Auch halte ich es nicht für ok, wenn HR in den privaten Profilen eines Kandidaten herumschaut um darauf zu schließen was er für ein zukünftiger Arbeitnehmer sein könnte. Entweder er hat Qualitäten und beweist die im Berufsleben oder er hat sie eben nicht. Sein Privatleben als Entscheidungskriterium heranzuziehen halte ich für Stalking und Spionage egal ob aus bösen oder guten Absichten.

Nachtrag: Thomas Kleinze bei heise online ist der außergewöhnliche Passus in Punkt 3.3 ebenfalls aufgefallen. Herr Rieke – hier sehe ich noch einigen Erklärungsbedarf.

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